bei Matt - Rechtliche Betreuungen, Ihrem Ansprechpartner rund ums Thema Betreuungen sowie Vermittlung von sozialen Diensten und praktischen Hilfen im Alltag.
Rechtliche Betreuung gemäß §§ 1896 ff. BGB
Für Menschen, die wegen geistiger oder körperlicher Beeinträchtigungen nicht oder nur eingeschränkt in der Lage sind, ihre Interessen selbst wahrzunehmen, bestellt mich das Betreuungsgericht zur persönlichen, gesetzlichen Vertreterin. Die Anordnung der Betreuung ist keine Entmündigung. Als gerichtlich bestellte und auch kontrollierte Betreuerin habe ich stets das Wohl meines Klienten im Sinn.
Der Betreute soll so weit wie möglich selbstbestimmt leben können - dafür stehen wir ein
Vermittlung von sozialen Diensten und praktischen Hilfen im Alltag